Immobilienbewertungen nach dem Bewertungsgesetz durch das Finanzamt weisen sehr häufig einen zu hohen Verkehrswert aus, mit der Folge hoher Steuerlast. Dagegen kann sich der Steuerpflichtige mit einem Wertgutachten zum Nachweis eines „niedrigeren gemeinen Werts“ meist erfolgreich wehren. Gerne prüfe ich für ein kleines Honorar, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt. Ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll, verrechne ich die Kosten der ersten Prüfung selbstverständlich beim Gutachtenhonorar.